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   BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87   

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BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87 (https://dejure.org/1988,3695)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 9 C 87.87 (https://dejure.org/1988,3695)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 9 C 87.87 (https://dejure.org/1988,3695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylanspruch auf Grund unmittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung der Ahmadis in Pakistan - Asylgrund wegen politisch motivierter Verfolgungshandlungen bei Verantwortlichkeit des Heimatstaates für diese Verfolgungshandlungen - Maßgeblichkeit fehlender Schutzbereitschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Dem Staat muß bei Schutzmaßnahmen stets eine gewisse Zeitspanne zugebilligt werden, um Übergriffen begegnen zu können, weil Gegenmaßnahmen - besonders bei spontanen und schweren Ausschreitungen - nur mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zur Wirkung gelangen können und die Effektivität staatlichen Schutzes mit steigendem Ausmaß der Übergriffe nicht zu-, sondern abnimmt (Urteile vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84] und vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 <271 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85] und 273>).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Angehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist, die Regelvermutung widerlegen (Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84]).

    Im Ausgangspunkt gilt allerdings, daß die Prognose, ob in Zukunft mit der Wiederholung einer für die Vergangenheit festgestellten Gruppenverfolgung gerechnet werden muß, nach dem grundsätzlich geltenden - nicht herabgeminderten - Wahrscheinlichkeitsmaßstab vorzunehmen ist (Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - a.a.O. S. 235).

    Ein solcher Schluß kann insbesondere nicht aus dem Senatsurteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - (a.a.O. S. 232) gezogen werden.

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Das Berufungsgericht hat ferner nicht - wozu auch kein Anlaß bestand - in Zweifel gezogen, daß der Kläger seinen Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, die von der früheren Verfolgungssituation zumindest mitbeeinflußt waren (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175).

    Diese Überlegungen führen zur Bestätigung der im Senatsurteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) getroffenen Aussage, daß im Falle einer früheren Gruppenverfolgung jeder von der Regelvermutung erfaßte Gruppenangehörige als Vorverfolgter anzusehen ist.

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Angehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist, die Regelvermutung widerlegen (Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [BVerwG 30.10.1984 - 9 C 24/84]).

    Jeder Gruppenangehörige ist unter dieser Voraussetzung als konkret gefährdet anzusehen, jeder hat gute Gründe für die Befürchtung, von der Verfolgung der Volkstums- oder Glaubensgenossen erfaßt zu werden (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]), auch wenn er dann - zufällig - persönlich verschont bleiben sollte.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Das Berufungsgericht verkennt, daß auch im Falle einer geltend gemachten Verfolgungswiederholung eine Asylanerkennung ausscheidet, wenn die Schutzunwilligkeit staatlicher Organe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Aus dieser - zutreffenden - rechtlichen Sicht erfordert die Asylanerkennung vielmehr, daß an der künftigen Sicherheit des Verfolgten mindestens "ernsthafte" Zweifel bestehen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter stellen, weil das Grundrecht auf Asyl nur dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt, allerdings nur dann einen Asylgrund dar, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist (Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 101.85 - BVerwGE 74, 11 [BVerwG 06.02.1986 - 5 C 40/84]; BVerfGE 51, 311 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvL 14/75]).

    Mangelnde Schutzfähigkeit kann erst angenommen werden, wenn der Staat zur Verhinderung von Übergriffen auf gewisse Dauer außerstande ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 320 f.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Verfolgungswiederholung (Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341 ) die Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland davon abhängig gemacht, ob sich Verfolgungsmaßnahmen bereits früher in der Person des Asylsuchenden verwirklicht hatten.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Die hierfür maßgebliche Erwägung, daß die Strafbestimmungen den Ahmadis nur ein Ausüben der Religion in der Öffentlichkeit verwehren, den religiösen Binnenraum ihrer Glaubensgemeinschaft aber unberührt lassen, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - DVBl. 1988, 45).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter stellen, weil das Grundrecht auf Asyl nur dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt, allerdings nur dann einen Asylgrund dar, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist (Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 101.85 - BVerwGE 74, 11 [BVerwG 06.02.1986 - 5 C 40/84]; BVerfGE 51, 311 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvL 14/75]).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    Zur Anwendung des für Vorverfolgte geltenden herabgestuften Wahrscheinlichkeitsrnaßstabs auf die von einer früheren Gruppenverfolgung Betroffenen und zu den Anforderungen an die Sicherheit vor einer künftigen Änderung der staatlichen Schutzbereitschaft (wie Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 87.87
    In den Fällen jedoch, in denen der Asylbewerber das Schicksal politischer Verfolgung schon einmal erlitten hatte, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor erneut einsetzender Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 395.89

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Rüge einer Verletzung des

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 87.87 - rügt, genügt sie bereits nicht den Anforderungen an die Form einer Divergenzrüge.
  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 394.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichterörterung des

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 87.87 - rügt, genügt sie bereits nicht den Anforderungen an die Form einer Divergenzrüge.
  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 367.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 87.87 - rügt, genügt sie bereits nicht den Anforderungen an die Form einer Divergenzrüge.
  • BVerwG, 15.11.1989 - 9 B 376.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 87.87 - rügt, genügt sie bereits nicht den Anforderungen an die Form einer Divergenzrüge.
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